Zum Inhalt springen

Ratgeber › Kleinbetragsrechnung

Kleinbetragsrechnung bis 250 €: Keine E-Rechnung nötig

Für kleine Beträge gibt es eine dauerhafte Ausnahme von der E-Rechnungspflicht. Die Rechnung muss aber trotzdem bestimmte Angaben enthalten.

Was ist eine Kleinbetragsrechnung?

Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag (brutto, inklusive Umsatzsteuer) 250 € nicht übersteigt (§ 33 UStDV). Typische Beispiele: Tankquittungen, Bewirtungsbelege, Kassenbons, kleine Materialkäufe.

Muss eine Kleinbetragsrechnung eine E-Rechnung sein?

Nein. Kleinbetragsrechnungen dürfen auch nach 2028 auf Papier oder in einem beliebigen elektronischen Format (z. B. PDF) ausgestellt werden. Eine E-Rechnung ist natürlich trotzdem erlaubt, wenn der Empfänger einverstanden ist.

Pflichtangaben einer Kleinbetragsrechnung

Nicht nötig sind: Name und Anschrift des Kunden, Steuernummer bzw. USt-IdNr., Rechnungsnummer und separater Steuerausweis.

Worauf Sie achten sollten

Überblick: Wann ist eine E-Rechnung Pflicht?

SituationE-Rechnung ab 2028 Pflicht?
Rechnung an ein deutsches Unternehmen über 250 €Ja
Rechnung bis 250 € bruttoNein
Rechnung an PrivatpersonenNein
Rechnung eines KleinunternehmersNein
Rechnung an ein ausländisches UnternehmenNein (nach deutschem Recht)

Alle Fristen im Detail finden Sie im Artikel E-Rechnungspflicht 2025–2028.

E-Rechnung in 2 Minuten erstellen

XRechnung und ZUGFeRD-PDF direkt im Browser – ohne Anmeldung, ohne Installation. Ihre Daten bleiben auf Ihrem Gerät.

Jetzt kostenlos erstellen →

Stand: September 2026. Keine Steuerberatung.