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Ratgeber › Archivierung

E-Rechnung archivieren: So bewahren Sie XRechnung und ZUGFeRD richtig auf

Mit der E-Rechnung ändert sich auch die Ablage: Ausdrucken und abheften reicht nicht mehr. Maßgeblich ist die elektronische Originaldatei.

Das Wichtigste in Kürze

Welche Datei ist das Original?

Wenn Sie eine XRechnung für die Freigabe oder den Steuerberater lesbar machen – etwa mit unserem Viewer –, ist die erzeugte PDF nur eine Lesekopie. Legen Sie sie gern zusätzlich ab, aber löschen Sie niemals die XML-Datei.

Anforderungen nach GoBD

Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern … in elektronischer Form“ (GoBD) verlangen unter anderem:

Praktische Lösungen für kleine Unternehmen

LösungGeeignet fürHinweis
Buchhaltungssoftware mit Belegarchiv (z. B. DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk)Alle, die ohnehin damit buchenMeist GoBD-konform, E-Rechnungen werden direkt übernommen
Dokumentenmanagement-System (DMS)Unternehmen mit vielen BelegenRevisionssichere Ablage mit Protokoll
Weitergabe an den SteuerberaterSelbstständige ohne eigene BuchhaltungXML-Originale weiterleiten, nicht nur Ausdrucke
Nur E-Mail-PostfachNicht empfehlenswertNachrichten lassen sich löschen oder ändern; Ordnung und Auffindbarkeit sind schwierig

Typische Fehler

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XRechnung und ZUGFeRD-PDF direkt im Browser – ohne Anmeldung, ohne Installation. Ihre Daten bleiben auf Ihrem Gerät.

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Stand: September 2026. Keine Steuerberatung – lassen Sie Ihr Archivierungskonzept im Zweifel von Ihrer Steuerberatung prüfen.