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Ratgeber › Pflichtangaben

E-Rechnung Pflichtangaben: Was muss in eine XRechnung?

Eine E-Rechnung muss zwei Anforderungen erfüllen: die klassischen Rechnungsangaben aus dem Umsatzsteuergesetz – und die technischen Pflichtfelder des Formats. Gerade an den zweiten scheitern viele Rechnungen bei der Prüfung.

1. Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG

Diese Angaben gelten für jede Rechnung über 250 € – egal ob Papier, PDF oder E-Rechnung:

  1. Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  2. Steuernummer oder USt-IdNr. des leistenden Unternehmers
  3. Ausstellungsdatum
  4. Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
  5. Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der Leistung
  6. Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (auch wenn er dem Rechnungsdatum entspricht)
  7. Entgelt, nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen aufgeschlüsselt, sowie vereinbarte Entgeltminderungen (z. B. Skonto)
  8. Steuersatz und Steuerbetrag – oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung (z. B. Kleinunternehmer, Reverse Charge)

2. Zusätzliche Pflichtfelder der XRechnung

Die XRechnung verlangt einige Angaben, die auf einer Papierrechnung optional wären. Fehlt eines dieser Felder, lehnt das offizielle Prüfwerkzeug (KoSIT-Validator) die Rechnung ab:

FeldBedeutungPraxis-Tipp
Käuferreferenz (BT-10)Leitweg-ID bei Behörden, sonst eine Referenz des KundenBei Firmen: Bestell- oder Kundennummer. Mehr zur Leitweg-ID
Kontakt des Verkäufers (BG-6)Name, Telefon und E-Mail eines AnsprechpartnersAlle drei Angaben sind Pflicht
Elektronische Adresse von Verkäufer und Käufer (BT-34, BT-49)Adresse, über die E-Rechnungen zugestellt werdenIn der Regel die E-Mail-Adresse
Zahlungsinformationen (BG-16)Zahlungsart, bei Überweisung die IBANIBAN immer angeben
Fälligkeit oder ZahlungsbedingungenWann gezahlt werden mussz. B. „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen“
Einheit je PositionCodierte Mengeneinheit (Stück, Stunde, Tag …)Wird vom Generator automatisch codiert

3. Steuerliche Sonderfälle richtig abbilden

Checkliste vor dem Versand

Der E-Rechnung-Generator prüft alle diese Punkte vor dem Download, markiert fehlende Felder und erzeugt nur Dateien, die den offiziellen Regeln (EN 16931 und XRechnung 3.0) entsprechen.

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Stand: September 2026. Keine Steuerberatung.